Es ist möglich, dass Ihre Krankenkasse Ihnen die Behandlung bei mir zurückerstattet, zumindest teilweise. Dies können Sie im Vorfeld abklären.
Bei Patienten mit einer Beihilfeversicherung oder einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker wird zumindest ein Teil der Behandlungskosten übernommen.
Um Unklarheiten zu vermeiden, bitte ich Sie um vorherige Abklärung mit Ihrer Krankenkasse.
Grundsätzlich ist uns Heilpraktikern eine direkte Abrechnung nicht möglich.
Bei folgenden Krankenkassen werde ich als „qualifizierte Therapeutin im Bereich Naturheilverfahren“ anerkannt, somit werden die Behandlungskosten Ihnen im Nachhinein zurückerstattet: